Unsere Dienstleistungen
Wir bieten Datenschutz nach DSGVO für unsere Kunden
HSDK sorgt als externer Datenschutzanbieter für die kosteneffiziente Einhaltung der DSGVO in allen Branchen und Betriebsgrößen.
Wie HSDK Ihnen helfen kann:
- Stellung des externen Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO)
- Führung und Pflege des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Entwurf von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit (Art. 32 DSGVO)
- Unterstützung bei den Vorgaben zum technischen Datenschutz (Art. 25 DSGVO)
- Beratung in allen Anliegen zum Datenschutz (Art. 39 DSGVO)
- Website-Prüfung hinsichtlich DSGVO-Konformität (z.B. gem. Art. 12 ff. DSGVO)
- Beantwortung von Auskunftsanfragen (Art. 15 DSGVO)
- DSGVO Mitarbeiterschulung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO)
- Unterstützung bei Informationspflichten, z.B. Datenschutzerklärung (Art. 12 ff. DSGVO)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
- Beratung zur datenschutzkonformen Datenübermittlung an Dienstleister (z.B. gem. Art. 28 DSGVO)
- Bei uns stehen Ihre Wünsche im Vordergrund
- Wir setzen nur dort Softwarelösungen ein, wo dies für Sie gewinnbringend ist
- Unsere Dienstleistungen sind auf Praktikabilität und Kosteneffizienz ausgerichtet
- Wir helfen Ihnen Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden
- Wir unterstützen Sie bei komplexen Fragestellungen
Unsere hochqualifizierten Experten sind erfahren in der Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, Start-ups, Schulen, Praxen und Vereinen hinsichtlich DSGVO-Pflichten und lokalen Bestimmungen. Wir legen Wert auf persönliche Beratung und pragmatische Lösungen, insbesondere zu den Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Schützen Sie sich vor Abmahnungen und Bußgeldern!
* Die Erstberatung dient dazu, die hinsichtlich Ihrem Projekt einzuhaltenden wesentlichen DSGVO-Bestimmungen zu identifizieren und die entsprechenden Kosten zu beziffern.
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